Alter Arbeitgeber verhindert neuen Job: Lösungen & Tipps

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Alter Arbeitgeber verhindert neuen Job: Lösungen & Tipps

Du hoffst auf einen beruflichen Neustart, dein/e alte/r Arbeitgeber/in steht dir aber im Weg? So manche/r Arbeitgeber/in funkt (Ex-)Mitarbeiter/innen dazwischen, die sich nach einem anderen Job umsehen. Hier erfährst du, was du tun kannst, wenn du in einer solchen Situation bist.

Was du tun kannst, wenn ein/e alte/r Arbeitgeber/in bei der Jobsuche hinderlich ist

Sich einen neuen Job zu suchen, kann schwierig genug sein. Eine gute Bewerbung kostet oft viel Mühe, und dann muss man sich meist noch gegen zahlreiche Mitbewerber/innen durchsetzen. Bis endlich ein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben ist, kann so einige Zeit vergehen.

Noch schwieriger wird es, wenn die/der alte Arbeitgeber/in dir bei der Suche nach einer neuen Position Steine in den Weg legt. Fair mag das nicht sein, aber das hindert einige Arbeitgeber/innen nicht daran, zu versuchen, die beruflichen Pläne von (Ex-)Mitarbeiter/innen zu durchkreuzen.

Als Bewerber/in ist eine solche Situation frustrierend. Je nachdem, welche Register der/die Ex-Chef/in zieht, kann sich die Jobsuche schwierig bis unmöglich gestalten. Dabei musst du das Verhalten des/r ehemaligen Arbeitgebers/in allerdings nicht kommentarlos hinnehmen. In vielen Situationen kannst du etwas gegen die Einmischung der betreffenden Person tun. Welche Optionen sich am besten eignen, hängt dabei von der Ausgangssituation ab.

Wenn Arbeitgeber/innen kein Arbeitszeugnis ausstellen

Wer sich für eine neue Stelle bewirbt, weiß: Ein/e potenzielle Arbeitgeber/in erwartet Arbeitszeugnisse von früheren Arbeitsverhältnissen. Sie geben schließlich Auskunft darüber, wie zufrieden frühere Chefs oder Chefinnen mit einer Kandidatin oder einem Kandidaten war. Was aber, wenn der/die alte Arbeitgeber/in einfach kein Arbeitszeugnis ausstellt?

Was du tun kannst, hängt davon ab, ob es dir um ein Zwischenzeugnis geht, weil du deinen Job noch nicht gekündigt hast, oder du ein abschließendes Zeugnis benötigst. Einen generellen Anspruch auf die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses haben Arbeitnehmer/innen nicht. Allerdings kann sich ein solches Recht aus geltenden Tarifverträgen oder den Umständen ergeben. Wenn du einen triftigen Grund dafür hast, ein Zwischenzeugnis zu verlangen, muss der/die Arbeitgeber/in es dir auch ausstellen.

Ein berechtigtes Interesse an einem Zwischenzeugnis besteht zum Beispiel, wenn du seit einigen Jahren im Unternehmen bist und bislang kein Zwischenzeugnis angefordert hast. Auch, wenn die Firma verkauft wird, ist das ein guter Grund, nach einem Zwischenzeugnis zu fragen.

Auf ein Abschlusszeugnis hast du als Arbeitnehmer/in einen gesetzlichen Anspruch. Allerdings gibt es keine fixe Regel, in welchem Zeitraum ein/e ehemalige/r Arbeitgeber/in liefern muss. Wenn du das Zeugnis erbittest, kannst du jedoch eine Frist setzen. Zwei bis drei Wochen sind angemessen. Lässt der/die Arbeitgeber/in diese Zeit verstreichen, solltest du sie oder ihn daran erinnern, dass du noch auf dein Zeugnis wartest. Womöglich hat die/der Verantwortliche die Angelegenheit schlicht vergessen. Du kannst die Erinnerung auch schriftlich versenden und darin eine neue Frist setzen. Passiert trotzdem nichts, solltest du dich an eine Anwältin oder einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

Das Arbeitszeugnis ist schlecht ausgefallen

Ebenso kommt es vor, dass die/der alte Arbeitgeber/in zwar ein Arbeitszeugnis ausgestellt hat, es aber schlecht ausgefallen ist. Das musst du nicht unbedingt hinnehmen. Was du tun kannst, hängt davon ab, woran du dich störst.

Hätte das Zeugnis lediglich etwas besser ausfallen können, ist aber gut, musst du in einem möglichen Prozess beweisen, dass deine Sichtweise stimmt. Umgekehrt ist die/der Arbeitgeber/in in der Nachweispflicht über die Korrektheit der Einschätzung im Arbeitszeugnis, wenn es schlechter als „befriedigend“ ausgefallen ist.

Falls du selbst nachweisen musst, dass du eine bessere Beurteilung verdient hast, bist du im Vorteil, wenn du diese Ansicht belegen kannst. Viele Aspekte, um die es in einem Arbeitszeugnis geht, sind allerdings vergleichsweise subjektiv.

Es muss jedoch gar nicht so weit kommen, dass du eine Zeugnisberichtigung einklagen musst. Womöglich ist der/die Arbeitgeber/in gesprächsbereit oder es handelt sich nur um ein Missverständnis. Versuche es deshalb zunächst mit einem direkten Gespräch. Im nächsten Schritt kannst du die/den Verantwortlichen schriftlich zu einer Korrektur auffordern. Dabei solltest du eine Frist für die Überarbeitung setzen. Lässt die/der Arbeitgeber/in sie verstreichen, solltest du dich an einen Anwalt oder eine Anwältin wenden.

Was du tun kannst, wenn der/die Arbeitgeber/in schlecht über dich redet

Ein/e Arbeitgeber/in kann verhindern, dass du einen neuen Job findest, indem sie/er schlecht über dich redet. Womöglich erkundigen sich interessierte Arbeitgeber/innen bei der/dem Ex-Chef/in, und diese/r lässt kein gutes Haar an dir. Das kann deine Chancen auf eine neue Stelle zunichte machen.

Darf der/die Ex-Arbeitgeber/in das überhaupt – schlecht über dich sprechen? Du hast ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Persönliche Daten dürfen ohne deine Erlaubnis nicht an Dritte weitergegeben werden. Allerdings kann diese Erlaubnis implizit als gegeben angesehen werden, wenn du dich um einen neuen Job bewirbst. Ein/e mögliche/r neue/r Arbeitgeber/in kann sich dann etwa im alten Unternehmen nach dir erkundigen.

Lügen über dich verbreiten darf ein/e ehemalige/r Arbeitgeber/in allerdings nicht, und auch negative Ausführungen musst du nicht hinnehmen. Wenn du erfährst, dass ein/e Arbeitgeber/in schlecht über dich redet, kannst du ihn/sie zum Unterlassen auffordern.

Es ist auch in diesem Fall sinnvoll, eine Anwältin oder einen Anwalt hinzuzuziehen. Mit seiner/ihrer Hilfe kannst du eine einstweilige Verfügung gegen eine/n Ex-Chef/in erwirken. Sogar Schadensersatz kannst du von dem/der Ex-Arbeitgeber/in fordern – dafür musst du jedoch nachweisen, dass das Verhalten des/r Chefs/in verhindert hat, dass du einen neuen Job bekommst.

Andere Arbeitgeber/innen um Diskretion bitten

Wenn du befürchtest, dass dein/e alte/r Arbeitgeber/in verhindern könnte, dass du einen neuen Job findest, solltest du das bei der Jobsuche berücksichtigen. Im besten Fall bemerkt der/die ehemalige Arbeitgeber/in durch dein umsichtiges Handeln gar nicht, dass du dich nach neuen Positionen umsiehst. Du kannst Unternehmen in Bewerbungen darum bitten, dass sie diese vertraulich behandeln.

Falls du einen Konflikt mit dem/r Ex-Arbeitgeber/in hattest, kannst du auch versuchen, diesen aus der Welt zu schaffen. In manchen Fällen reicht dazu ein offenes Gespräch. Es kommt aber auch vor, dass Arbeitgeber/innen uneinsichtig sind. Du kannst am besten einschätzen, ob sich ein Gespräch lohnen könnte oder nicht.