Urlaubsanspruch im Job: Tipps & Sonderregelungen

1095
Urlaubsanspruch im Job: Tipps & Sonderregelungen

Alle Menschen, die in Deutschland einer geregelten Arbeit nachgehen, haben Anspruch auf Urlaub. Und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen Vollzeitjob, einen Minijob oder eine Tätigkeit im Rahmen der Ausbildung handelt. Doch wie hoch ist das jährliche Urlaubskontingent genau und von welchen Faktoren ist es abhängig? Bei welchen Ereignissen kann eventuell ein Sonderurlaub beantragt werden und wie lange vorher muss ein Urlaubsantrag gestellt werden? Die Antworten auf diese Detailfragen gibt es in diesem Beitrag.

Wie hoch ist der gesetzliche Urlaubsanspruch in Deutschland?

Wer hierzulande wie lange und wann im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses frei nehmen kann, ist im Bundesurlaubsgesetz (BurlG) geregelt.

Dort kann beispielsweise nachgelesen werden, dass der gesetzliche Anspruch für Vollzeitmitarbeiter bei einer 6-Tage-Woche 24 Werktage pro Jahr beträgt. Bei der 5-Tage-Woche beträgt der Anspruch hingegen nur 20 Werktage. Anders ausgedrückt: Jedem Arbeitenden stehen hierzulande unabhängig von der Branche gesetzlich jährlich vier Wochen Urlaub zu.

Eine Schlechterstellung dieser gesetzlichen Regelung ist nicht erlaubt. Allerdings enthalten einige Tarifverträge Sonderregelungen, in denen zusätzliche Urlaubstage zum gesetzlichen Anspruch vereinbart wurden. Auch der Arbeitgeber selbst hat die Möglichkeit, im Rahmen von sogenanntem Mehr-Urlaub zusätzliche Urlaubstage zu gewähren.

Wie verändert sich der Urlaubsanspruch bei Teilzeit-Angestellten und Minijobbern?

Grundsätzlich spielt die Anzahl der Stunden, die ein Mitarbeiter pro Tag arbeitet, für seinen Urlaubsanspruch keine Rolle. Denn der Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern bemisst sich aus den Arbeitstagen, die er beschäftigt ist.

Arbeitet ein Teilzeit-Beschäftigter nur an drei Werktagen in der Woche, so reduziert sich sein Urlaubsanspruch dadurch auf 12 Tage pro Jahr. Etwas komplizierter wird die Angelegenheit jedoch, wenn die Anzahl der Arbeitstage von Woche zu Woche variiert. In diesem Fall wird ein längerer Zeitraum als Bemessungsgrundlage herangezogen und daraus der Mittelwert errechnet.

Auch bei geringfügig Beschäftigten, umgangssprachlich oftmals als Minijobber bezeichnet, kommt es darauf an, auf wie viele Arbeitstage pro Woche die Beschäftigung ausgelegt ist. Beschränkt sich die Tätigkeit beispielsweise auf Montag und Dienstag, so beträgt der jährliche Urlaubsanspruch acht Tage.

Wie hoch ist der Urlaubsanspruch während der Ausbildung?

Ob es sich beim Arbeitsverhältnis um eine Ausbildung handelt, ist für den Urlaubsanspruch irrelevant. Da eine Ausbildung in den meisten Fällen jedoch von jüngeren Menschen absolviert wird, sind hier dennoch Sonderregelungen zu beachten.

Denn für unter 18-jährige ist der Urlaubsanspruch im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Im § 19 kann nachgelesen werden, dass es hier zu einer Staffelung des Anspruchs kommt:

  • Wenn die Person zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist, beträgt der Urlaubsanspruch insgesamt 30 Werktage.
  • Wenn die Person zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist, beträgt der Urlaubsanspruch insgesamt 27 Werktage.
  • Wenn die Person zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist, beträgt der Urlaubsanspruch insgesamt 25 Werktage.

Auch hier gibt es für den Arbeitgeber die Möglichkeit, im Ausbildungsvertrag noch zusätzliche Tage zu vereinbaren.

Wie lange vorher muss ein Urlaubsantrag gestellt werden?

Ein paar Urlaubstage können oftmals eine kurzfristige Lösung für alle sein, die aktuell gerade unglücklich im Job sind. Eine Dauerlösung stellt das allerdings nicht dar, denn in den meisten Fällen lösen sich die Gründe dafür nicht einfach in Luft auf. Doch mit einer Woche Abstand sehen viele Dinge gleich wieder ganz anders aus.

Doch ist es überhaupt möglich, spontan von einem auf den anderen Tag Urlaub zu nehmen? Im Arbeitsgesetz gibt es jedenfalls keine Vorgabe, wie lange im Voraus der Urlaubsantrag gestellt werden muss. Im Tarif- oder Arbeitsvertrag können jedoch entsprechende Regelungen enthalten sein.

In den meisten Fällen ist es vom jeweiligen Unternehmen abhängig, wie lange vorher der Urlaubsantrag gestellt werden muss. Entsprechend der gesetzlichen Annahmefrist laut § 147 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) müssen mündliche Anträge von der Führungskraft jedoch sofort angenommen oder abgelehnt werden.

Es gibt für Vorgesetzte jedoch in diesem Fall auch die Möglichkeit, einen Termin zu nennen, bis wann darüber entschieden wird. Darüber hinaus kann die Führungskraft auch bitten, den Antrag schriftlich einzureichen.

In welchen Fällen besteht in Deutschland Anspruch auf Sonderurlaub?

Das Leben hält oftmals einige Dinge bereit, durch die für die betroffenen Personen kein Stein auf dem anderen bleibt. Dabei kann es sich um besonders schöne, aber auch um schlimme Ereignisse handeln.

Im § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist geregelt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Sonderurlaub in diesen Fällen haben. Eine Liste mit den genauen Gründen ist darin jedoch nicht enthalten.

Deshalb berufen sich die meisten Unternehmen auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, bei dem unter anderem die folgenden Ereignisse für die Inanspruchnahme eines Sonderurlaubs angeführt sind:

  • Geburt des eigenen Kindes (Anspruch auf Sonderurlaub: 1 Tag)
  • Umzug in eine andere Stadt aus beruflichen Gründen (1 Tag)
  • Schwere Erkrankung eines Angehörigen im selben Haushalt (1 Tag pro Jahr)
  • Schwere Erkrankung eines Kindes, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (4 Tage pro Jahr)
  • Tod eines nahen Angehörigen (2 Tage)
  • Ärztliche Behandlung, die nicht außerhalb der Arbeitszeiten erfolgen kann (Behandlungszeit inklusive An- und Abfahrt)
  • 25jähriges Arbeitsjubiläum (1 Tag)
  • 40jähriges Arbeitsjubiläum (1 Tag)

Als naher Angehöriger gilt im Todesfall der eigene Ehepartner beziehungsweise ein eingetragener Lebenspartner sowie alle Familienmitglieder, mit denen eine Verwandtschaft 1. Grades besteht. Dabei handelt es sich neben dem Partner um die Eltern und die eigenen Kinder.

Für die eigene Hochzeit gibt es grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub. Die meisten Arbeitgeber gewähren ihn zumeist dennoch für den schönsten Tag des Lebens. Findet die Hochzeit jedoch am Wochenende oder einem Feiertag statt, also einem Tag, der ohnehin arbeitsfrei gewesen wäre, gibt es keinen zusätzlichen Sonderurlaubstag für die Hochzeit. Auch für die Flitterwochen besteht kein Anspruch auf zusätzlichen Sonderurlaub. In manchen Fällen genehmigen Arbeitgeber jedoch in diesen Fällen zwei bis drei zusätzliche Urlaubstage.